1933
Die Zwangsmaßnahmen des Dritten Reichs auf allen Gebieten berührten auch das Vereinswesen ganz erheblich. In Orten unter 3.000 Einwohnern mußten gleichartige Vereine zu einem Verein zusammengefaßt werden. Wenn auch die Sänger der beiden betroffenen Vereine dies nur höchst widerwillig hinnahmen, kam es zur Vereinigung unter dem neuen Vereinsnamen "MGV Liederkranz 1862 Mommenheim". Auch die üblichen freien Gesangswettstreite wurden untersagt, statt dessen gab es die sogenannten "Kreiswettbewerbssingen", die von den Sängern auch wegen der oberflächlichen Bewertung als wenig attraktiv angesehen wurden. Alle diese Zwangsmaßnahmen waren schwerwiegende Eingriffe in die gewachsene dörfliche Kultur.
1939-45
Im zweiten Weltkrieg wurden die meisten Sänger zum Wehrdienst eingezogen; gute Chorarbeit war nun nicht mehr möglich. Wenn auch die verbliebenen Sänger mit gutem Willen versuchten, den Gesang aufrechtzuerhalten, so mußten die Ergebnisse zwangsläufig mäßig ausfallen.
1946
Nach Ende des Krieges gab es zunächst keinerlei Vereinsleben, da die Besatzungsmächte alle Vereinstätigkeiten untersagt hatten. Gegen Ende 1946 wurde dieses Verbot aufgehoben.
1947
Versammlung zur Wiedergründung des Vereins unter dem bisherigen Namen "MGV Liederkranz 1862 Mommenheim". Diese Vereinsgründung mußte nun von der Militärregierung genehmigt werden, dies geschah im Juli 1948.
1949
Mit der Gründung der Bundesrepublik endete die französische Militärregierung, damit entfielen auch die Auflagen und langwierigen Genehmigungsverfahren bei Vereinsgründungen. 1950 wurde der MGV Liederkranz wiedergegründet. Mommenheim hatte wieder zwei Gesangsvereine, zwischen denen gutes Einvernehmen herrschte.